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Leuchtstofflampenverbot

Lichtquellen, die zu viel Strom verbrauchen oder Quecksilber enthalten, sollen vom Markt verschwinden. Den Anfang machte bereits die Glühlampe. Halogenlampen, Kompaktleuchtstofflampen und Leuchtstofflampen folgen.

Die im Dezember 2019 veröffentlichte Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 – auch Single Lighting Regulation (SLR) genannt – bildet die gesetzliche Grundlage, dass Leuchtmittel und Leuchten, die die Mindest-Effizienzgrenzwerte nicht erreichen, nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Wir beraten Sie gern dazu.

 

 

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